Berufsdermatologie

Hauterkrankungen und Allergien können durch eine berufliche Tätigkeit verursacht werden (Berufsdermatosen). Hierzu zählen sowohl entzündlichen Hauterkrankungen als auch bösartige Hauttumore. Nach Beauftragung durch Ihre Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft können wir Sie im Hautarztverfahren betreuen oder Gutachten erstellen. Dies gilt insbesondere auch für gesetzlich versicherte Patienten, die an einer Berufsdermatose erkrankt sind. Hierbei entstehen für gesetzlich versicherte nach Beauftragung keine Kosten in der Praxis, die Abrechnung erfolgt mit der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft.